Wissenswertes zum Ablauf an der Schule

1. Unterrichtsbeginn- und -ende

Einlass ins Schulhaus 07:45 Uhr, bei schlechtem Wetter dürfen sich Schüler ab 07:30 Uhr im unteren Eingangsbereich aufhalten. Spätestens um 07:55 Uhr sollten die Schüler in ihren Klassenräumen sein.
Vor und nach jedem Unterricht muss das Schulgelände verlassen werden. Höfliches und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber der Nachbarschaft muss selbstverständlich sein.

Nach bestandener Fahrradprüfung (4. Klasse) und mit schriftlicher Einverständnis der Erziehungsberechtigten dürfen die Schüler/innen mit dem Fahrrad zur Schule kommen. 

Bitte beachten: Das Radeln im Schulhof ist grundsätzlich verboten; die Schule haftet nicht bei Beschädigungen oder Diebstahl. 

 

Das Schneeballwerfen, Rauchen und die Handynutzung ist für Schüler/innen auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

2. Pause

Die Pause findet in der Regel im Schulhof, bei schlechtem Wetter im Schulhaus statt. Während der Pause werden die Schüler/innen beaufsichtigt. Alles was Anderen schadet (z. B. Schneeballwerfen etc.) ist zu unterlassen. 

 

3. Stundenplanänderungen

Stundenplanänderungen werden durch Eintrag ins Hausaufgabenheft bekannt gegeben und durch Uterschrift der Erziehungsberechtigten bestätigt. Kurzfristige Änderungen werden über den Monitor im EG der Schule bekannt gegeben.

 

4. Unterrichtsvorbereitungen, Verhalten im Unterricht

Jeder Schüler muss sich gründlich auf den Unterricht vorbereiten und im Unterricht mitarbeiten. Die erforderlichen Arbeitsmittel müssen mitgebracht und sorgsam behandelt werden.

Das Tragen von Mützen, Caps u. ä. während des Unterrichts und das Kauen von Kaugummi ist verboten. 

Handys müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben!

Wir empfehlen keine Wertsachen zum Unterricht (insbesondere Sportunterricht) mitzubringen. Die Schule kann bei Verlust/Diebstahl keine Haftung übernehmen.

 

5. Sportunterricht

Aus Gründen der Hygiene ist geeignete Sportkleidung unerlässlich (Trainingsanzug bzw. Sporthose und Sport-T-Shirt, Hallenturnschuhe - weiße oder farblose Sohlen)

Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schmuck im Sportunterricht strikt verboten (Unfallgefahr).

 

6. Erkrankung/Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht

Ist ein/e Schüler/in aus zwingenden Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) verhindert, am Unterricht oder an Schulveranstaltungen teilzunehmen, muss die Schule unbedingt vor Unterrichtsbeginn unter Angabe des Grundes durch die Erziehungsberechtigten verständigt werden. Bei Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Ab drei Krankheitstagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

 

Reise- und Urlaubstermine außerhalb der Ferien gelten nicht als dringende Ausnahmefälle (unentschuldigte Fehltage werden mit einem Bußgeld geahndet). 

 

Ganz- oder Teilbefreiungen vom Sportunterricht werden aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses maximal für ein Jahr ausgesprochen. Wenn Schüler/innen vorübergehend wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, entscheidet der Sportlehrer über eine Ganz- oder Teilbefreiung bzw. Uterbringung im Unterricht eines anderen Faches. 

Einmalige Befreiung vom Sportunterricht können nur erteilt werden, wenn vorher eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

 

7. Schulwegsicherheit

Unsere Schule liegt an einer verkehrsreichen Straße. Folgende Regeln sollen die Unfallgefahr mindern:

nur die gekennzeichneten Überwege benutzen

wenn Schulweghelfer da sind, nur mit ihrer Hilfe die Straße überqueren

nicht gedankenlos aus dem Schulhof auf die Straße stürmen

nicht zwischen parkenden Autos auf die Straße laufen

nicht durch Schneeballwerfen o. ä. den fließenden Verkehr und Passanten gefährden